Greif Inkasso


Hat schon mal jemand was von dieser Firma gehört?

Im Idealfall eher nicht, denn Kontakt mit Inkasso-Unternehmen muss man ja auch nicht unbedingt haben.

Am letzten Samstag bekam ich Besuch von einem Kollegen und der fragte mich mit einem Brief wedelnd in der Hand um Rat. Auf diesem Brief, der von besagtem Unternehmen stammt, stand in dicken Lettern „Schuldanerkenntnis“ drauf. Der Brieftext begann mit den Worten: „…unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung erkenne ich hiermit an, per 05.07.2007 1.387,27 EUR zuzügl. 4,00 % Zinsen aus 925,34 EUR ab 06.07.2007 zu schulden und verpflichte mich, diesen Betrag in monatl. Raten in Höhe von ….. EUR jeweils zum … j. Monats … an die Firma GREIF Inkasso Stephan GmbH abzuzahlen.“

Dessen noch nicht genug, sollte sich mein Kollege dazu verpflichten, alle seine jetzigen und zukünftigen Einkommen an diese Firma abzutreten. Stutzig machte mich der Anfang: „…unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung…“ Ich schaute also im hinteren Teil der Dokumente nach und entdeckte eine Anlage mit den Details der offenen Rechnung:

Eine namentliche Erwähnung eines Vollstreckungsbescheids vom 16.12.1997!

Netterweise fügte des o.g. Unternehmen noch eine Hand voll Paragrafen in den Brief ein. Ich hab dann doch mal die Gelegenheit ergriffen und die „Götter der Weisheit und des Wissens“ (google.de) befragt, und siehe da: Es gibt noch andere, die ein ähnliches Problem haben. Denn die meisten der Betroffenen hatten überhaupt keine Ahnung mehr von offenen Forderungen. Die seien ja bestimmt schon verjährt.

Tja, ob dem jetzt so ist, weiß ich auch nicht. Allerdings besagt der §195 BGB:

§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Allerdings wurde dieser Paragraf zum 01.01.2002 geändert. Vorher betrug diese Frist 30 Jahre.

Jedenfalls werde ich der Firma mal einen netten Brief zurück schreiben. Nebenbei werde ich im Namen meines Kumpels die Forderung bestreiten und vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Einrede der Verjährung
tätigen. Mal sehen, was da raus kommt. Denn warum sollte er ein Schuldanerkenntnis unterschreiben und auf eine Verjährung verzichten, wenn sie nicht verjährt wäre?

146 Kommentare zu „Greif Inkasso

  1. Haben genau das gleiche bekommen. Ist es verjährt oder nicht? Wer weis daß genau? Dann hat sich alles erledigt

  2. hallo,

    habe ebenfalls das gleiche bekommen, für mich sind diese Schreiben und Aufforderungen an der grenze der legallität, auf alle Fälle sollte man dagegen Widerspruch einreichen und die Einrede der Verjährung geltend machen, kommen ganz andere Beträge danach dabei heraus und dann Privat-Insolvenz gehen, den die Anwaltskanzlei Dr.U.W. Tonnemacher kennt auch keine andere Schreiben die dann vom Greif-Inkasso beauftragt wird.
    Da macht es keinen Unterschied ob eidesstattliche schon abgegeben ist oder nicht, für mich sind solche Schreiben schon fast Nötigung.

    Auszug aus einen solchen Schreiben von Tonnemacher:

    Falls nun nicht innerhalb der nächsten 10 Tage

    – entweder der Gesamtbetrag bezahlt
    – oder ein Ratenvorschlag unterbreitet( z.B.Einzugsermächtigung erteilt)
    -oder derACHWEIS der momentanen Zahlungsunfähigkeit erbracht werden.

    werden wir die geeignet erscheinenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, deren Kosten Sie zu tragen haben. Von der Vielzahl an Möglichkeiten seien hier nur beispielhaft genannt:

    Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher;
    -Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ( notfalls Haftbefehl);
    -Pfändung von Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld;
    -Pfändung von Krankengeld sowie Unterhalts- und/oder Übergangsgeldern;
    -Pfändung d. Taschengeldanspruchs gegen Ehepartner(§850 b Abs. 2 ZPO);
    -Kontenpfändung (Girokonto, Sparkonto, Sparverträge);
    -Pfändung sonstiger Ansprüche( z.B. Bausparverträge, Versicherungen usw.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

    Aber von den Pfändungsfreibeträgen die ja meistens höher sind wird nichts erwähnt, so das man solchen Schreiben immer getrost die kalte Schulter zeigt.
    Wichtig ist das man solche Schreiben beantwortet und die Einrede der Verjährung geldent macht und wenn schon eidesstattliche Versicherung abgegeben auf § 788 Abs. 4 ZPO verweist dann hat man im Streitfall die besseren Karten

    so und nun viel Spaß

  3. Das sind für meinen Begriff die reinsten Gangster. Ich bekam ne Zahlungsaufforderung die von 1994 datiert ist. Wer weiß wieviele Schreiben dieser Art 2007 von Greif Inkasso verschickt wurden und wieviele Dumme das Geld gezahlt haben…man müsste das ganze an den Verbraucherschutz oder sogar an die Polizei weiterleiten…

  4. Du lieber Gott ich hab heute am 21.9.07 ein Schreiben, woraus eine Forderung aus dem Jahre April 1994 bestehen soll. Also müßte man doch hier geschlossen das dem Verbraucherschutz melden. Also ich mach mich mal schlau und schreib dann hier noch was dazu, sobald ich näheres weiß.
    Das ist ja der Hammer.

  5. Hallo,
    habe am 19.09. auch ein schreiben von denen bekommen,die Forderung ist von 1995,bis dato hat sich aber in den 12 Jahren von der Fordernden Partei ( Debitel) noch nie jemand schriftlich oder der Gerichtsvollzieher oder ähnliches gemeldet.Was soll man tun,in den Müll schmeissen oder ???

  6. Also mein Vollstreckunsbescheid ist damals Postmäßig zugestellt worden, hab ich erfahren, aber ich weiß es beim besten Willen nicht mehr, ist nur in den Briefkasten geworfen worden, angeblich, der braucht nicht via Unterschrift übergeben zu werden. Der Titel hat Bestand von 30 Jahren. Sobald sich mein Anwalt nachher meldet, schreib ich dann näheres dazu. Bloß nichts unterschreiben oder an das Inkasso wenden, sondern lieber in einen Rechtsanwalt investieren. Komischerweise kam aber bis heute noch nie ein Gerichtsvollzieher, alles ziemlich komisch, in der Schufa steh ich auch nicht drin, was mir auch ein Rätsel ist.

  7. Habe ebenfalls so ein dubioses Schreiben erhalten aus einer Forderung von 1997, die aber meines Wissens längst erledigt wurde.

    Es scheint sich hier allgemein um weit zurückliegende Fälle zu handeln.

    Könnte es eine Masche sein, ahnungslose Leute zu
    erschrecken, die dann einen Formfehler begehen
    und sich dadurch erst in die Nesseln setzen?

    Ich möchte mich aber trotzdem anwaltlich beraten
    lassen. Hätte jemand Interesse daran, gemeinsam
    einen Anwalt zu nehmen und die Kosten zu teilen?
    Oder mindestens, gegenseitig die Erfahrungen aus-
    tauschen, wie sich die Dinge weiterentwickeln?

    Hier öffentlich Details bekannzugeben, ist
    wahrscheinlich nicht so ideal.

  8. Halllo Karsten, zwecks Erfahrungsaustausch würd ich mich freuen. Anwalt lohnt meist nicht einzuschalten, lieber Schuldnerberatung, das ist mein nächster Weg.

  9. Hallo Nicole, bei der Schuldnerberatung muß man ewig auf einen Termin warten, soviel ich gehört habe.
    Was ist, wenn die Sache vor Gericht kommt? Stellen die dann einen Anwalt?
    Haben die eine Haftpflichtversicherung, wenn Du aufgrund schlechter Beratung zahlen mußt?
    Deshalb meinte ich, die Kosten eines Anwalts zu teilen und dann einen möglichst erfahrenen Anwalt zu suchen.

  10. Hallo Karsten,
    also ich war bei uns in der Stadt, die haben Donnerstags immer Sprechstunde. Bei mir scheint ein Vollstreckungsbescheid zu bestehen, da der Gläubiger aber keinen Gerichtsvollzieher geschickt hat, seit bestehen, darf das Inkassobüro keine Zinsen drauf schlafen, sprich nur die Hauptforderung als solches kann geltend gemacht werden. Vor allen dingen würd ich mir eine Abtrittserklärung oder Legimitation vorlegen lassen ob sie überhaupt Anspruch auf diese Forderung haben. Wenn du eine Haftpflicht hast die du schon abgeschlossen hast bevor diese Forderung entstand, sprich du hast sie vor 97 schon abgeschlossen dann kannst du dir einen kostenfreien Anwalt nehmen. Klär das ruhig mal ab. Bei mir lohnt sich kein Anwalt es ist eine Forderung von angeblich 47 Euro aus dem Jahre 94 von daher mal schauen ob die überhaupt reagieren, ein Brief ist schon vor einer Woche raus gegangen von mir und mein Berater rechnet nochmal neu alles aus, da ich dachte man dürfe die Zinsen nur 3 Jahre rückwirkend streichen, aber in meinem Fall muß ich die ersten 3 Jahre berechnen und wenn in der Zeit kein Gerichtsvollzieher vor der Tür stand wie bei mir ist die restliche Zeit nicht mehr Zinswürdig.

  11. Diese Schreiben der Fa. Greif scheinen Methode zu sein. Ich habe eine Kontopfändung auf Grund eines Titels aus 1986 letzten Samstag erhalten. Die Forderung ist jedoch 1990 bezahlt worden. Als Privatperson bin ich aber nicht verpflichtet Quittungen so lange aufzubewahren. Den Titel hat mir Greif nach der Erledigung nicht ausgehändigt. Hat jemand eine Idee wie man sich trotzdem wehren kann?

    1. Abwarten,dieser Abzockerverein ohne Verständnis und nur die Gier nach Geld hat seinen Sitz nicht umsonst in Dachau.

    2. stelle sofortigen Strafantrag gegen diese firma, u.a Betrug sowie Nötigung, ich würde da nicht lange diskutieren Straftäter gehören in den Knast.
      ich habe auch so eine foderung erhalten, aber diese leute haben wohl probleme mit lesen, da es sich hierbei um betrug handelt, somit bin ich nicht
      verpflichtet zu zahlen, strafantrag habe ich bei der Staatsanwaltschaft rostock gestellt. im weiteren würde ich der firma eine schreiben zusenden mit dem ich sie für sämtliche kosten haftbar mache, mit dem Hinweis, dass dies auch eine Körperverletzung sein kann und somit schmerzensgeld pflichtig. ruf mich an wenn du fragen hast 01626058235 gruß uwe

  12. hallo,
    ist ja heftig, ich streite mich momentan wegen einer r+v versicherungsrechnung von 1994 ebenfalls mit denen rum.
    hab denen einen vergleich angeboten und die setzen mich nur noch weiter unter druck.

  13. Ist ja super! Mein Mann hat angeblich auch aus dem Jahr 1996 aufgrund einer unbezahlten – angeblichen – Versicherungsrate der R+V- Versicherung – im letzten Jahr Post von Greif-Inkasso erhalten. Allerdings schickten die auf Nachfrage die Kopie des Vollstreckungsbescheids mit amtl. Bestätigungen von 2 Gerichtsvollziehern mit…… – die Verjährung beträgt bei einem solchen Titel doch 30 Jahre – habe jetzt mal bezahlt…. – lese aber heute nun zufällig diese Seite und frage mich: Ist die „Übernahme“ der Schuld aus 1997 (Datum Vollstreckungsbescheid)von diesem Inkasso eigentlich rechtens? Hätte man sich die Abtrittserklärung schicken lassen sollen? Ist es der Weg eines Gläubigers, nach erfolgloser Vollstreckung ein Inkassounternehmen zu beauftragen?

    Freue mich, wenn sich jemand meldet!!
    Viele Grüße

  14. Bin Gerade auf diese Seite gestoßen ist ja interessant was hier über Greif Inkasso zu Lesen ist, habe im Januar 2007 auch ein Schreiben von Greif Inkasso erhalten über einen Vollstreckungsbescheid von 287 € Angeblich Versicherungsbeitrag der R+V Allgemeine Versicherung Wiesbaden habe nach einem Gespräch mit der Schuldnerberatung auch einen Vergleich angeboten,das der Gläubiger R+V Allgemeine Versichrerung abgelehnt hat.Ich habe im Vergleich meine jetztige Finanzielle Situation (Erwerbsunfähigrente 800 € Schwerbehindert 70 % Kennzeichen G) dargelegt. Am 9.01.2008 erhielt ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher über eine Kontopfändung, von 189,00 der Rechtspfleger auf dem Amtsgericht sagte nur die können 30 Jahre Pfänden habe jetzt bezahlt vor cirka 10 Tagen habe bis jetzt noch keine Bestätigung des Zahlungseingangs,habe aber Kontoauszug; man muss das Gebaren der R+V Allgemeine Versicherung Publik machen und auch das Geschäftsgebaren der Greiff Inkasso in 85221 Dachau Ps habe auch mit einem Anwalt gesprochen aber für die sind solche Summen nur Peanauts und zuviel Arbeit und bringen nichts ein.Sollte jemand Interesse haben könnten wir das Thema vertiefen.
    Würde mich freuen über einen Erfahrungsaustausch
    Viele Grüsse Gerd

  15. Ihre Erfahrungen mir diesem Inkasso bekräftigen mich, meine offenen Forderung durch die Greif mal prüfen zu lassen. Die scheinen eine hohe Erfolgsquote zu haben.

    Danke

    1. Hallo Frau Stephan,

      sind Sie die Frau Stephan, Innhaberin der STEPHAN GmbH ( GREIF INKASSO )?
      Sie wagen es tatsächlich, auf dieser Seite für Ihre Firma noch Werbung zu machen???
      Das schlägt ja dem Fass den Boden aus….!
      So etwas „Abgezocktes“ wie Sie, ist mir noch nicht vorgekommen!

      1. Ist sie nicht. Und die Seite „schuldner-ko.de“, mit dem sie sich hier eingetragen hat, ist auch schon längst weiterverkauft worden… (Hat wohl nicht viel Glück beim Eintreiben gehabt… *g*)

        schwupi

  16. Hallo zusammen,

    ich habe heute auch einen Brief von Greif Inkasso bekommen mit drei seiten.Dort steht ich muss 2221€ zahlen.seit 17.3.2003 war die rechnung fälig und der Betrag war vorher 962€.Jetzt drohen sie mit Zwangsvollstreckung. Was tun?ich wollte morgen zum Polizeistelle gehen und Anzeige erstatten.was habt ihr gemacht?

    lg

  17. Also bei meinem Kollegen hatte sich Greif Inkasso wieder gemeldet und war der Meinung, dass mein (also sein) Einspruch keine Wirkung hätte. Die haben ihm nochmal fein säuberlich aufgelistet, was er wem und warum schuldet. Und nun gehts ans Bezahlen.

    Allerdings sind seine Schulden von 1997! Also denkt an die Verjährungsfrist ab 2002 (s.o.)!

    Murat, wenn sich seit drei Jahren bezüglich der Schulden keiner bei dir gemeldet hat, würde ich sagen, dass die Schulden verjährt sind. Kam allerdings auch nur eine einzige Nachfrage, beginnen die drei Jahre von vorn. Sicher bin ich mir aber nicht, das muss ein Anwalt rausfinden.

    so long

    1. Korrektur:

      Eine einfache Anfrage oder Mahnung hemmt die Verjährung nicht! Dazu bedarf es ernsthafter Verhandlungen, eines gerichtlichen Mahnbescheids oder sonstiger, ernsthafterer Gründe.

  18. Hi schwupi, danke für die Antwort.Im Brief steht, Forderung gegen Ärzliche Verrechnungsstelle.Ich wurde im Januar 2008 operiert, und meine krankenkasse hat nur die hälfte bezahlt ca. 3000€ und rest habe ich schon an Ärzliche Verrechnunsstelle überwiesen und erledigt.Jetzt Inkasso wegen einer Forderung von 2003.Im Jahr 2003 hatte ich nie mit dieser Verrechnungsstelle zu tun gehabt.

  19. Schreib denen mal, dass du eine Aufstellung der Forderung haben willst. Vielleicht siehst du so etwas genauer, woher die Forderung kommen könnte. Im Zweifelsfall kannst du immer noch widersprechen.

  20. Hallo

    Habe auch so ein schreiben von der inkasso bekommen. Ich streite mich jetzt schon 3 Monate mit denen rum und bekommen immer die gleichen Briefe zurück! Das eine Forderung der Firma Neckermann Versand aus dem Jahr 1995 über ursprünglich 830 DM jetzt 1461 Euro besteht.
    Dabei habe ich noch nie was bei Neckermann bestellt! Jetzt soll ich ein Schuldeingeständnis unterschreiben sonst erfolgt Zwangsvollsteckung.
    Nachdem ich heute diese Seite gefunden habe, überlege ich mir ob man sich nicht ans Fernseh wenden soll zu Akte( auf Sat1). Sowas sollte man öfentlich machen!!!
    Naja, habe heute gleich wider zurück geschrieben an die inkasso. Jetzt warte ich ab was dieses mal zurück kommt!
    mfg
    Andreas

    1. hallo Anderas

      ich habe das Gleiche schreiben von der Inkasso Greif ich sollte bei Neckermann
      was Bestell haben seit 1997 ich hab aber noch niemals bei Neckermann was
      Bestellt hast du schon was unter nommen.
      Bitte schreibe mir.
      Mit freundlichen Gruß
      Franz

  21. hallo,
    habe bei greif mal eine auskunftsanforderung gemäß § 34 bdsg angefordert als auch bei der ärztlichen verrechnungsstelle für die der greif ja tätig ist.
    nur dumm das bei der ärztliche verrechnungsstelle keine daten mehr vorhanden sind (aktenzeichen und namen)aber der greif inkasso sich darauf beruft, das dieser einem vergleich nicht zustimmt.
    also liegt der verdacht ja sehr nahe, das greif alte titel für ein butterbrot kauft und diese versucht zu geld zumachen.
    werde mal mich von einem anwalt beraten lassen müssen, in wie weit dies alles rechtens ist, da ja der titel auf die ärztliche verrechnungsstelle ausgestellt ist, die ja aber keine daten dies bezüglich mehr haben. soweit ich weiß müsste er mir eine abtrettungserklärung vorlegen oder den titel umschreiben lassen.
    bezüglich der auskunftsanforderung braucht man beim greif sehr viel geduld, da dieser mict solchen schreiben überfordert zusein scheind.
    statt auskunftsanforderungen gibts zahlungsaufforderungen gleich gratis mit dazu.

    man darf sich von diesem greif auch nicht einschüchtern lassen, sondern die zähne schön zeigen.

    bin selbst gespannt wie es mit dem greif weiter geht! aber ich habe mittlerweilen ein dickes fell was den greif anbelangt.

    mfg

    seppl

  22. Hallo
    Habe am 10.12.2008 auch ein schreiben bekommen von der Greif Inkasso. Die wollen 2570€ für die Kravag Versicherung einfordern. die Forderung ist vom 14.10.2003. Jetzt habe ich diese Seite gefunden und bin mir nicht sicher, soll ich zahlen oder sol ich den Brief einfach in den Müll schneisen, da die Frist ( Verjährung )normalerweise schon abgelaufen ist.Wen ich das richtig festranden habe. Mich würde auch mal intresiren was bei euch so raus gekommen ist in sachen Greif?

    MFG

    Michael

  23. hi,
    habe heute auch nen brief von denen bekommen. geht auch von der kravag aus. ein betrag von 23€ hat sich wohl von 2003 auf heute 360€ vermehrt. soll man da abwarten,bis was vom gericht kommt?

    1. Nicht zahlen.Die machen nix wenn man nicht zahlt.Geht schon seit Jahren so bei uns.Das sind alles nur leere Drohungen.Einfach in den Müll damit und alles ist wieder gut.

  24. Hallo,

    auch ich bekam einen Brief von dem Verein und habe bereits mit einem Anwalt gesprochen.

    die Vorderung auch hier Kravag aus dem Jahre 2002
    36 € ich soll heute ca 1000 € zahlen, nach etwas Recherche und Betrachten des Schreibens durch meinen Anwalt, kamen wir zu dem Schluss das die Verjährung bereits ereicht ist und diese Firma hinreichend bekannt ist für deine dubiosen Machenschaften.

    Die Verjährung führt nicht zum Erlöschen eines Rechtes, wie oft vermutet wird. Verjährung ist ein Rechtsinstitut, welches entwickelt wurde, um Forderungen, die ein gewisses Alter haben, nicht mehr durchsetzbar zu machen. Grund dafür ist, dass durch erheblichen Zeitablauf die Aufklärung der tatsächlichen Situation nicht mehr möglich ist. Die Zeugen und Beteiligten erinnern sich nicht mehr so genau, Beweismittel sind verschwunden und Ähnliches. Die Verjährung soll also vor einer Verdrehung der Rechtslage durch solche zeitbedingten Verluste von Informationen und Beweismitteln schützen

    Seit dem 01.01.2002 gilt ein neues Verjährungsrecht. Dabei beträgt die regelmäßige Verjährungszeit, also die Verjährungszeit für Ansprüche, bei denen keine andere Verjährung im Gesetz geregelt ist nur noch 3 Jahre. § 199 BGB n.F..

    Es gilt, erst reagieren wenn ein Mahnbescheid vom Gericht vor liegt, der soll dort mal erwirkt werden, LOL

    Bauernfänger

  25. Also Ihr lieben Leute.

    Ein Mahn- u. Vollstreckungsbescheid hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren!!!

    Einspruch gegen diesen ist binnen 14 Tagen nach Zustellung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides beim zuständigen Mahngericht einzulegen!! Ein Vollstreckungsbescheid kann erst vom Gläubiger beantragt werden, wenn der Mahnbescheid zugestellt und die Einspruchsfrist ohne Einwendungen des Schuldners abelaufen ist. Ist Also der Vollstreckungsbescheid ergangen, ist der Titel 100%ig auch zugestellt. Ein Duplikat der Zustellurkunde kann beim jeweiligen Mahngericht beantragt werden. Also könnt ihr es ja selber überprüfen.

    Außerdem handelt es sich bei titulierten Forderungen und Bringschulden und keine Holschulden. Wenn dem Greif also die zahlungsunfähigkeit durch die einschlägigen Verzeichnisse (EV) bereits bekannt ist und trotzdem alle Jahre Kosten durch den Gerichtsvollzieher verursacht, kommen die Schuldner wieder und berufen sich auf Ihre Zahlungsunfähigkeit…

    Wer letztendlich die Forderung verursacht hat oder ob die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat usw ist nach Titulierung egal!

    Theoretisch könnte ich mir im Schreibwarenhandel einen entsprechenden Vordruck holen und einfach gegen xy einen Mahn- u. Vollstreckungsbescheid beantragen – wenn der dann keinen Einspruch einlegt (und die Sache dadurch zum Gericht kommt) hat er Pecht gehabt!

    So einfach ist das!!!

    1. so einfach ist das nicht , es gibt den straftatbestand des betruges den die meisten nicht kennen, allso strafantrag stellen insofern würde ich nicht diskutieren, da diese art der abzocke rechtsanwaltlich gemacht ist sonst würden die verhungern unsere lieben rechtsanwälte. aber wenn man gegen diese rechtsanwälte gnadenlos vorgeht sind sie so klein mit hut allso mut und gegen diese betrüger vorgehen 01626058235

  26. hallo alle zusammen mein mann hat heute auch so einen tollen brief bekommen von greif inkasso.darin steht das noch eine Forderung offen wäre(ca 800 euro) von der R+V Allgemeine versicherung und zwar die kfz versicherung vom jahr 2005 mein mann hatte allerdings nie eine kfz versicherung bei der r+v ist mir echt rätselhaft wir haben auch nie eine mahnung oder der gleichen bekommen wie denn auch er war ja nie dort versichert. mein mann wird rechtliche schritte unternehmen und zum anwalt gehen und bei der polizei eine anzeige ertsatten

    1. Hallo!
      Mir ist das Gleiche passiert. Habe heute wieder einen Brief der Greiff Inkasso bekommen. Es geht bei mir auch um die R + V versicherung, bei der ich meines Wissens nie gewesen bin. Die Forderung stammt von ca 2002.
      Und was stand drin? LOHNPFÄNDUNG!
      Mir haben sie das schon zum zweiten mal angedroht.
      Hat Greiff Inkasso bei einem von euch jemals eine Drohung wahr gemacht?
      War ein Gerichtsvollzieher bei euch?
      Haben sie eure Konten gepfändet?
      Oder sonst etwas?

      Ich denke, dass dieses Unternehmen keine Befugnis dazu hat, denn sie haben mir keinen Mahnbescheid geschickt, sondern mahnen mich immer nur mit solchen lapidaren Briefen an.

      Ich habe die EV abgegeben, und mein GV hat mir gesagt, dass das alles illegal sei. Er sagte, dass richtige Inkassounternehmen erst 2-3 Briefe schreiben und dann einen Mahnbescheid schicken. Und wenn ich wieder einen Mahnbescheid bekommen sollte, soll ich in Widerspruch gehen. Das wäre der „normale Weg“.
      Mein GV sagte auch, dass ich mich mal im Internet über diverse Inkasso´s schlau machen sollte, dann würde ich erkennen, dass einige „zusammenhängen“ und das es eine Masche sei, mir das Geld aus der Tasche zu ziehen.

      Zudem war Greiff Inkasso auch im TV (Stern TV mit Jauch). Sie haben die Adressen von verstorbenen ausfindig gemacht, den Hnterbliebenen derbe Rechnungen geschickt, die auch Drohungen enthielten. Die meist älteren Leute haben bezahlt. Denjenigen, die nachgefragt haben, haben sie erzählt, dass es sich um Tefefonsex-Rechnungen, o.ä. handelte.

      Lg

  27. Also meine Mutter hat auch von der Greiff Inkasso Post bekommen. 640 Euro war der wohl vermeintlich ausstehende Betrag der KRAVAG-Allgemeine-Versicherungs-AG über 1120 Euro wollen die jetzt. Interresant auch wieder hier der Text: „…unter Verzicht der Einrede der Verjährung…“, sehr dubios, vorallem diese maßige Abmahnung mit immer wieder dem gleichen Text. Vielleicht könnte jemand einen Musterbrief verfassen wo man zum ersten Wiederspruch einlegen kann ohne irgendwas einzugestehen, zweitens Information zu bekommen ob ein gültiger Titel überhaupt vorliegt, zum Glück haben wir alle Briefe von Kravag ( R+V Versicherung ) archiviert und werden da jetzt erstmal nachschauen ob überhaupt noch was aussteht. Na vielleicht sollte man auch mal persöhnlich bei der Firma Greiff mit Anzeige und Polizei auftreten sind die vielleicht schon gewohnt…

    1. Musterbrief

      bei mir handelt es sich in wirklichkeit um Betrug.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      zu meinen Leidwesen, stellte ich fest, dass sie seit geraumer Zeit dubiose Foderungen gegen meine Person aufstellen. Ihnen wurde mehrfach mitgeteilt, dass ihre Foderungen den Straftatbestand des Betruges erfüllt. Ich setze ihnen
      daher ab o.g. (oben genannten ) Datum sämtliche Kosten die mir durch ihre
      Betrügerischen handlungen entstehen in Rechnung. Hierzu zählen u.a. ( unter anderrem ) der Straftatbestand der Nötigung. daher wird im Fall einer Schriftlichen Mitteilung Ihrerseits, Strafantrag gestellt und somit sind sie dann für die Zahlung von Schmerzensgeld in einer Höhe von ca 1500 Euro haftbar. Insofern wird mit o.g. Datum Strafantrag gestellt.
      Bitte zahlen sie für Schreibgebühren eine Summe von 5 Euro, einzuzahlen an den Deutschen Ring, Opferschutzorganisation. Insofern verzichte ich auf die benenung der einzelnen Paragraphen des StgB, hierbei wird ihr Rechtsanwalt b.z.w Anwältin beraten können.
      Mit freundlichen Grüßen

  28. ein hallo an alle mein mann hat bei der r+v angerufen denen ist nichts bekannt von einer offen stehenden forderung in höhe von ca 800(2005 waren es 433 euro)also in ihrem computer konnten sie nichts feststellen mein mann war mal 1997 bei denen versichert hat dies aber gleich storniert und alle rechnungen wurden beglichen von 2005 ist denen nichts bekannt da mein mann ja eine kfz versicherung 2005 schon hatte bei einer anderen versicherung ist es garnicht möglich eine zweite kfz versicherung abzuschliessen.mein mann hat jetzt eine anzeige gemacht(verdacht auf betrug) bei der polizei und die haben ihn geraten einen widerspruch einzulegen auch wenn er dort nie eine kfz versicherung abgeschlossen hat sicher ist sicher man weiss ja nie zu was die noch fähig sind.sie werden die anzeige jetzt weiterleiten an der betrugszentrale oder wie das heiß und die werden sich mit der r+v in verbindung setzten.so wenn es was neues gibt werde ich mich melden.und ein tipp von mir geht zur polizei wenn ihr euch im unrecht fühlt eine anzeige lohnt sich denn je mehr leute eine anzeige erstatten um so schneller können wir dies zu ende bringen und diese gangster in den zwangsurlaub schicken damit es nicht noch mehr opfer gibt

  29. Hallo,
    habe heute ein Schreiben vom „Greif Inkasso“ erhalten, in diesem findet sich eine noch offene Rechnung gegenüber einem Gläubiger (Autoversicherer).
    Der Betrag beläuft sich auf über 700 Euro.

    Ich konnte dem Schreiben entnehmen, dass die Forderungen seit dem Jahr 1996-1997 fällig waren, natürlich mit 4,00% Zins.

    Ich erhielt als Anhang, einen Ausschnitt zur Einzugsermächtigung, aufdessen ich meine Unterschrift setzten und baldmöglichst dem Greif-Unternehmen zukommen lassen müsse.

    Ich kann mich errinern, ein Auto bei dem Gläubiger gemeldet zu haben, jedoch war ich im Jahre 1996-2000 Inhaftiert. Im Jahre 1997 hatte ich ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten, sowie einen Pfädungsbescheid.
    Ich war natürlich in der Wohnung nicht anzutreffen, da ich Urlaub hinter Gittern genießte.

    Bis zum heutigen Tag, hatte ich kein Schreiben vom Gläubiger oder vom Inkasso erhalten.

    So jetzt sind mittlerweile 12 Jahre vergangen, und ich erhalte dieses Schreiben. Können diese Forderungen noch geltend gemacht werden, bzw. wie kann ich den Fall jetzt behandeln? Soll ich Einspruch gegen das Schreiben legen?

    Danke 😉

  30. Also ich würde definitiv einen Einspruch einlegen, egal ob berechtigt oder nicht. Immerhin willst du ja nichts von denen, sondern die von dir. Auch wenn es zynisch klingen mag, aber die müssen dir schon erklären, warum du denen einen Betrag X schuldest.

    Du kannst vorsichtshalber eine Einrede der Verjährung tätigen (§214 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/214.html).

    Übrigens: Nach meiner damaligen Einrede kam nur noch ein Brief seitens Greif Inkasso, der nicht auf mein Schreiben einging. Es scheint also egal zu sein, was man diesen Leuten schreibt. Eine Übersicht der offenen Rechnung und deren Zinsen hat mein Kollege erhalten, aber auf die Einrede der Verjährung oder auf das Bestreiten der Anerkennung einer Schuld ging diese Kanzlei einfach nicht ein.

    Allerdings haben sich diese „Leute“ mittlerweile seit 7 Monaten nicht mehr gemeldet.

    schwupi

  31. Sofern ein Vollstreckungsbescheid die Grundlage für eine Forderung ist, sind sämtliche Diskussionen um die Rechtmäßigkeit der Forderung sinnlos. Die Fragen nach dem ursprünglichen Vertrag bzw. Rechnung, nach dem seinerzeitigen KFZ-Kennzeichen oder was bestellt wurde, kann man sich sparen. Diese Unterlagen müssen und können auch oftmals nicht mehr vorgelegt werden.

    Zu der Frage nach Verjährung kann ich euch auf den § 197(1) Nr. 3 BGB verweisen. Hier ist eindeutig, daß für titulierte Forderungen (Vollstreckungsbescheid) die 30jährige Verjährungsfrist gilt. Der Gläubiger kann sich sodann nach eigenem Ermessen entscheiden wann und an welches Inkassobüro er eine Forderung zum Einzug abgibt.

    Wer alles in Frage stellt, sollte einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen. Mit Rechtsanwälten zu korrespondieren ist für ein Inkassobüro oft angenehmer als den Schuldner von seiner „Schuld“ zu überzeugen. Die meisten wollen sich eine noch offene Schuld nicht eingestehen und diskutieren daher lieber…

    1. 1. es gilt bei langen Zeiten (6-10 Jahre) auch die Verwirkung, wenn der Gläubiger Forderungen nicht mehr geltend macht
      2. laufende Kosten verjähren normal nach 3 Jahren, wenn nicht dagegen vollstreckt wird, d.h. man muss auch bei einem Titel meist nicht nach 10, 15 Jahren plötzlich ein mehrfaches der titulierten Summe bezahlen, weil sich so viele Zinsen und Fantasiekosten angesammelt haben.
      3. bei Titulierung sind nur solche nachträglichen Kosten zu zahlen, die per Gerichtsvollzieher oder Kostenfestsetzungsbeschluss geltend gemacht werden – Fantasiegebühren von Inkassos oder anderen Eintreibern sind nicht zu bezahlen, und Zahlungen müssen auf den Titel angerechnet werden (§ 788 ZPO).

  32. Wir haben auch von diesem „Inkasso-Unternehmen“ einen Brief am 01.02.09 erhalten.Es ging um eine „angebliche“ alte Forderung von der KRAVAG-Versicherung.Zum ersten wunderte es uns,das er nicht mit dem Nachsendeantrag kam, sondern zur alten Anschrifft, obwohl seit dem 21.01.09 dieser Antrag aktiv war.
    Zum 2. haben wir mit mit der KRAVAG telefoniert und der Alte Vertrag von 2001 war odnungsgemäß gekündigt und ohne Restschuld. Es gibt also keine Schulden aus 2002.
    Es liegen also 7 Jahre dazwischen. Wir werden wohl auch mit diesem Schreiben zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten müssen. Wenn man sich wirklich sicher ist mit dem angeblichen „Gläubiger“, wie bei uns die KRAVAG, nichts zu tun gehabt zu haben oder alles in geregelten Bahnen verlaufen ist, dann sollte man sich dieses bestätigen lassen und weitere wege gehen. Wenn auch nur die Hälfte sich nicht zur wehr setzt,dann haben sich die netten Briefschreiber eine goldene Nase verdient.

  33. Das hier ist doch keine sachdienliche Hilfestellung, sondern nur ein gegeneinander Aufstacheln.

    Warum bestehen denn zufälligerweise gegen alle Schuldtitel vom Amtsgericht, wenn jeder unschuldig ist, frag ich mich???

    Ich habe mir gedacht hier könnte ich hilfreiches erfahren. Weshalb schreibt denn keiner mehr, der sich beim Rechtsanwalt wegen der Forderungen beraten hat lassen, was der RA gesagt hat??? Würde ich mir mal Gedanken machen…

  34. Habe Schulden bei Neckermann,
    Greif-Inksso, kam mir mit einem Angebot entgegen.
    Zahle momentan 50,00 EUR + 1,85 EUR Buchungsspesen ab.
    Die erste Rate + zahlte ich am 02.02.09.
    Bis 12.02.09 konnte kein Zahlungseingang verbucht werden,
    die verweisen immer auf die Buchhaltung.
    Dabei sollten die mein konto nach eingang der Rate frei geben.

  35. Was ich da so lese, ist zum Teil richtig. Ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren! Mir haben Sie, weil ich nicht auf deren Schreiben reagiert hatte, einfach eine Kontopfändung reingehauen, als ich grad meinen ersten Lohn bekommen hab! So schnell sind die!!! Danach hab ich mich auf Ratenzahlung eingelassen, damit sowas nicht nochmal passiert. Jetzt bin ich bald fertig. Ner Bekannten von mir und ihrem Mann ist das mit der Kontopfändung auch passiert. Da muß man echt aufpassen, denn außer ALG I u. II kann alles gepfändet werden. Und dann ist die Kohle erstmal weg!

    1. Ratenzahlungen bei Inkassos sind ziemlich das Nachteiligste, was es gibt. Vor allem, wenn man damit Mondgebühren anerkennt und laufende Zusatzkosten, die trotz Titel verjährt sind. Dann lieber direkt an den Gerichtsvollzieher. Ob sie den Arbeitgeber erfahren, war 2009 noch Glückssache (ab 2013 ist sofort Vermögensauskunft/EV vorgesehen).

      Und die Pfändungsgrenze ist deutlich höher als Hartz IV! Mittlerweile über 1000€ für Alleinstehende. Man muss nur sein Konto in ein P-Konto umwandeln.

  36. Hallo wer kann helfen Greif inkasso hat mir garnicht erst geschrieben haben gleich 1000 euro vom konto gefändet

    1. Besser schriftlich, ggf. Einschreiben mit Rückschein. E-Mails und Kontaktformulare sind schwer zu beweisen. Telefon ist völliger Unsinn, weil man bei Callcentern ohne jede Verhandlungskompetenz landet, wo immer nur gedroht und auf Zahlung gedrängt wird.

  37. Moin,Moin. Was man doch so alles über Greif hört! Habe auch einen Brief von Gierig äh Greif bekommen.ich soll an die Kravag Vers. noch 233.00Euro bezahlen,aus dem Jahre 2004.Bei Rücksprache mit der Vers. konnten die aber keine Forderung feststellen.Ich habe im April 2008 mein Quad bei dieser Gesellschaft angemeldet und mal erlich : hätten die noch Forderungen würden die mein Quad erst garnicht versichern.Meiner Meinung nach sollte man sollche sogenannten „Inkassounternehmen“ das Handwerk legen.MfG.

  38. Morgen,
    ich habe auch einen Brief erhalten. Ich soll für eine Neckermann-Forderung aus 1994 EUR 1.234,- bezahlen. Tja, was soll ich sagen. Ich habe damals in meinem jugendlichen Leichtsinn Schulden gemacht und muss die jetzt wohl auch bezahlen. Mittlerweile Ehrensache!

    Da ich H4 beziehe, hat sich Greif Inkasso Gott sei Dank auf Ratenzahlungen eingelassen, die in meinen Möglichkeiten liegen. Ich muss sagen, das Gespräch war gar kein Problem und die Frau am Telefon echt nett.

  39. Auch ich habe zur Zeit ärger mit Greif Inkasso. Bei mir handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid aus 412,23 Euro. Erstmals war die Continental Inkasso mit der Bearbeitung dieser Angelegenheit beauftragt, dann das Universum Inkasso und nun das Greif Inkasso. Der Betrag beträgt mitlerweile 1444,00 Euro. Trotz meiner Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung (beziehe eine Erwerbsminderungsrente in höhe von 600,00 €) erhalte ich seit einiger Zeit in regelmäßigen Abständen einen regen Schriftverkehr seites Greif Inkasso. Der Umgangston ist zum Tail sehr frech und in der Sache nicht angemessen. Ich habe mehrmals mitgeteilt, falls Greif Inkasso eine Zwangsvollstreckung überlegen und begehren sollte, diese aufgrund des geringen Einkommens ohnehin zu keinem positiven Ergebnis führen werden. Ich verwies auf die Pfändungsfreigrenzen und bin nun gespannt auf die nächste freche Antwort. Eine Schuldanerkenntnis bekam ich auch zugeschickt, die ich natürlich nicht unterzeichnet habe, da ja die Forderung bereits tituliert ist und eine Schuldanerkenntnis nutzlos erscheint.

  40. Hallo, ich hab heute auch so einen Aufreger Brief bekommen. Angeblich fehlten bei der Kavag Versicherung im August 1992!! 16,31€.
    Ich habe in den ganzen Jahren keine Mahnung o.ä. erhalten, jetzt will Greif Inkasso 544,47€.
    Weiß vielleicht inzwischen jemand, wie es sich mit den Verjährungsfristen genau verhält? Ich denke, es ist eine 3jährige Verjährungsfrist, die sich aber durch erneute Mahnbescheide o.ä. jeweils um drei weitere Jahre verlängert. Leider kann ich keine eindeutige Antwort im Netz finden.
    Vielleicht ist ja ein Betroffener schon schlauer.

  41. Hallo Ingrid,
    ist die Forderung nicht tituliert verjähren Rechnungen nach 3 Jahren.
    Ein Vollstreckungsbescheid verjährt nach §197 Nr. 4 BGB nach 30 Jahren. Einspruch gegen einen solchen ist binnen zwei Wochen nach Zustellung beim Mahngericht einzulegen.
    Hoffentlich konnte ich dir helfen 😉

    1. hallo,
      soweit mir bekannt ist verjähren die Vollstreckungsbescheide nach 30 Jahren, wenn aber dazwischen versucht wird zu Vollstrecken, wird die Verjährung unterbrochen und die Frist beginnt von neuem.
      entweder zahlen
      oder
      Insolvenz anmelden
      den es kann ja sein wenn Du eine Erbschaft machts, das man an das Erbe heran tritt.Ist dem Greif seine Masche

  42. Hallo Suzi,
    ich dank Dir sehr für Deine Hilfe!
    Woher weiß ich, ob die Forderung tituliert ist oder nicht. In der Zahlungsaufforderung steht: Vollstr.Bescheid 253,81€ vom 17.06.1992.
    Ist das dann eine „Titulierung“ und bleibt diese 30 Jahre bestehen?
    Das wäre ja ganz dämlich, weil es wohl wirklich nur um 16,31€ ging. War vielleicht mal ein Restbetrag bei einem Fahrzeugwechsel oder so etwas.
    Vielleicht könntest Du mir ja noch einmal helfen, das wäre nett. Und was denkst Du, würde ein Einspruch Sinn machen?

  43. Hallo Ingrid,
    ein Vollstreckungsbescheid ist ein Schuldtitel. Leider ist diese Forderung 30 Jahre gegen dich vollstreckbar.
    Einspruch hättest du im Juni/Juli 92 einlegen müssen. Ein heutiger Einspruch würde 100%ig vom Amtsgericht als verspätet zurückgewiesen werden.
    Ich würde bei Greif anrufen und versuchen mit denen einen Vergleich auszuhandeln. Die lassen dir bei der Sachlage bestimmt einen erheblichen Teil der Ford. nach. Ein bischen mehr als 16,31 wirst du aber bestimmt zahlen müssen;) Viel Glück

  44. Hilfe!
    Meine Großeltern haben auch solche Schreiben von Greif-Inkasso bekommen, das letzte Schreiben am 2.9.2009. Mein Großvater war bei der Berliner Polizei um Anzeige zu erstatten und dort sagte ihm ein Beamter, dass mein Großvater warten solle, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehe!

    Soviel zu dem Tipp hier zur Polizei zu gehen…

  45. Hallo,
    auch wir als Erbengemeinschaft sind nach dem Tod unserer Mutter von Greif-Inkasso aufgefordert worden, eine Forderung von 55,93 aus dem Jahre 1993 der Fa. Neckermann, die sich jetzt auf 511,69 beläuft zu zahlen. Da wir durch den Tod unserer Mutter den genauen Sachverhalt nicht kennen, haben wir um den Auslieferungs-nachweis gebeten. Diese Unterlagen können uns nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese nach Titulierung der Forderung ausgesondert und vernichtet wurden. Für uns ist diese Angelegenheit verjährt, schließlich hatten die 15 Jahre Zeit sich um diese Angelegenheit zu kümmern, was anscheinend nicht passiert ist.
    Wer kann mir Tipps geben um aus dieser Sache rauszukommen?

    1. Hallo Ute,
      also es ist so: eine Forderung die tituliert ist (d.h. z. B. ein Vollstreckungsbescheid vorliegt) verjährt nach 30 Jahren gem. § 197 Nr. 4 BGB. Stirbt ein Schuldner, kann die Forderung mit Hilfe einer beglaubigten Ausfertigung des Erbscheines vom Gläubiger oder Gläubigervertreter auf die Erben umgeschrieben werden.

      Das wiederum heißt, dass nunmehr die Erben die Schuldner sind. Die Verjährungslaufzeit beginnt von neuem.

      Mit dem Erbe nimmt man nicht nur die Rechte sondern auch die Pflichten an. Sie müssen bezahlen! Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, können Sie auch noch im Nachhinein das Erbe ausschlagen bzw. ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Hier kann Ihnen am Besten ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes weiterhelfen.

      1. Hallo Suzi,

        vielen Dank für die Info, aber woher weiß ich, dass die Tipps die du gibst
        wirklich rechtens sind? Immerhin ist es doch komisch, dass die Forderung
        an unsere Mutter jahrelang ruht und auf einmal wieder aufgerollt wird. Die
        hatten doch so viel Zeit sich mit Ihr auseinanderzusetzen! Da das nicht
        passiert ist gehen wir davon aus, dass das alles Lug und Betrug ist.

    2. Erst mal – Greif-Inkasso hatte nie Geschäftsbeziehungen zu Neckermann.Das habe ich vor etwa 11 Jahren prüfen lassen,als diese Betrüger erstmals Forderungen gegen mich stellten…..aus dem Jahre 1994!Nun,nach weiteren18 Jahren haben sie eine neue Masche….sie fäschen Unterlagen und lassen sie voneinem x-beliebigen Gericht absegnen……und weil es inzwischen auf Ämtern,Behörden und Gerichten,sowie der Polizei nur och hirnlose Vollpfosten gibt,kommen die mit ihrer Masche weiter.Da hilft nur noch Strafanzeige und das sollten so viele wie möglich machen.Greif heißt jetzt Universum-Group…sitzt in Frankfurt/Main und man kann ganz unproblematisch eine Onlineanzeige machen……ob’s Erfolg hat,ist fraglich,doch je mehr das tun,um so grösser sind die Chancen.

  46. Wie auch immer du meinst….

    Tipp: Man sollte nicht immer meinen, alles von anderen Personen zu wissen. Wie auch immer man mit ihnen verwandt/verheiratet oder befreundet ist. Gewisse Sachen erzählt man halt nicht…

    Wenn du meinst, ich will dich ins Boxhorn jagen, dann mach doch einfach wie du es für richtig hälts. Warum stellst du dann überhaupt Fragen in einem Forum u. nimmst dir nicht gleich einen Anwalt???

  47. Schon passiert!!!
    Auch habe ich Unterstützung von der Firma Neckermann bekommen.

    Wer wird denn gleich so zickig und grantig reagieren? Du mußt ja schlechte Erfahrungen mit deinem Umfeld gemacht haben oder bist einfach zu überzeugt von dir und gehörst zu denen die „meinen“ alles zu wissen.

    Es war eine ganz normale Frage die ich gestellt habe, die du mir nicht normal beantwortet hast!
    Vielen Dank!

  48. Was an meiner Antwort nicht normal ist, würde mich ehrlich interessieren. Wenn du mal Lust und Zeit hast, kanst du es mir ja erklären…

    Im übrigen bin ich auf diesem Feld wirklich überzeugt von mir u. der Meinung zwar nicht alles zu wissen, aber Leuten die an fachlichen Antworten interessiert sind wirklich gute Tipps geben kann.

    Dir noch viel Glück mit deinem Anwalt. Schreib doch einfach mal wie es ausgegangen ist, damit alle an deinen Tipps teilhaben können ;)))

  49. hallo habe am30-10 2009 auch dieses schreiben bekommen von der greif inkasso eine zahlungaufforderung von 2003 aber mir ist kein rückstand bewusst.
    ich wollte euch mal fragen ob jemand erfolg mit einem rechtsanwalt hatte?

  50. hallo ich kann nur sagen, das die greif inkasso forderungen alle überzogen sind. meine empfehlung ist, sollte man mehrere forderungen vorliegen haben, wie auch immer ist es günstiger in die privat insolvenz zugehen, da hat man dann hinterher alle sorgen und probleme los.
    greif inkasso ist stolz: als eines der größten nicht konzerngebundenen Inkassounternehmen in Deutschlands zusein, aber anscheinend wollen die ihn ja nicht einmal haben oder er kann sich die mitgliedsbeiträge nicht leisten, deswegen die überhöhten unverschämten forderungen.
    greif inkasso nützt einfach die hilflosigkeit vieler gläubiger aus, mit der hoffnung das ja ein paar dabei sein werden die seine forderungen begleichen.

    1. Privatinsolvenz ist meist völlig unnötig! Inkassos stellen oft unberechtigte und völlig überhöhte Forderungen, auf die sie keinen rechtlichen Anspruch haben. Ist (meistens) noch nicht mal illegal.

      Also muss man nur schauen, ob und was man zahlen muss, das ist, wenn überhaupt etwas, fast immer deutlich weniger als das Inkasso fordert. Wichtig ist, einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht laut Anleitung zu widersprechen (ganz bei völlig unberechtigter Forderung, teilweise bei überhöhten Nebenforderungen).

  51. Sehr geehrte Damen und Herren!!!
    Ich habe mein Lebtag noch nie etwas mit der KRAVAG Ag zu tun gehabt!! ich weiß bei Gott nicht, weshalb die an mich Forderungen haben??? Bin Hartz !v Empfänger und habe eine EV abgegeben!! einzusehen, beim AG. Lörrach!!
    Mit Freundlichen Grüßen!!
    Wolfgang Hunold
    AZ!533502870/5335

  52. Naja, kann ja vielleicht auch sein, dass man schon mal den Überblick über seine Forderungen verliert, wenn man bereits für jemanden wo man nicht bezahlen konnte die eidesstattliche Versicherung geleistet hat. oder?! Ich würde mir mal den Vollstreckungsbescheid vorlegen lassen.

  53. Hallo ! Wir haben heute auch so einen Wisch von dieser Firma bekommen. Und wie bei so vielen hier, ist der Gläubiger wiedermal die KRAVAG und die Forderung wiedermal aus dem Jahre 1992.Damals betrug die 25,62€ (EURO???)und heute sind es 455,41€. Mein Mann, an den die Forderung gerichtet ist, kann sich nicht erinnern, jemals etwas mit dieser Versicherung zu tun gehabt zu haben, was ja auch bei den meisten von Euch der Fall ist. Nachdem der erste Schock halbwegs verdaut war, rief ich bei der KRAVAG an, ob denn mein Mann jemals bei denen eine Versicherung gehabt hätte. Ich gab die „Kundennummer“ durch (steht auf der Anlage zu Zahlungsaufforderung) und siehe da, man konnte dort nix finden und bat mich, beim Greif anzurufen und nachzufragen. Dies tat ich dann. Die Dame am anderen Ende der Leitung versprach, mir eine Kopie des Vollstreckungsbescheid zu zusenden, damit wir diesen in Ruhe prüfen können und versicherte, dass der Termin für die erste Zahlungsfrist solange verschoben bzw. ausgesetzt wird. Nun bin ich/sind wir erstmal gespannt, ob dieses Schreiben überhaupt hier ankommt. Dort müßte ja dann auch geschrieben stehen, welches Amtsgericht für die Fall zuständig war. Dort werden wir dann als nächstes anrufen.
    Kurz vor 18 Uhr heute abend habe ich nocheinmal die KRAVAG telefonisch kontaktiert und erneut um Auskunft gebeten. Der Kollege an der Leitung wollte dieses mal allerdings nicht die Kundennummer haben, aber erklärte mir, dass das firmeninterne Inkassobüro heute nicht mehr zur Verfügung stünde und ich es doch morgen noch einmal versuchen sollte. Hier frage ich mich folgendes: Wenn doch die Kravag in Hamburg ein eigenes Inkassobüro hat, wieso beauftragen die dann eins in München?
    Hier wird ja nun auch so viel über §195 und 197, und über die Titulierung diskutiert. Auf dem Schuldanerkenntnis, was wir jetzt hier unterschreiben sollen, steht „gemäß §195, 780, 781 BGB“. Schön ! Auf der Anlage ist nämlich der Titel vermerkt, dass heißt, sie hätten auch den § 197 mit anführen müssen. Deshalb werde ich jetzt gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einlegen und die Einrede der Verjährung geltend machen. Das Schuldanerkenntnis wird natürlich nicht unterschrieben. Desweiteren werde ich einen Anwalt einschalten (auch wenn meine Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, weil die Versicherung 1992 noch nicht bestanden hat, wurde mir erklärt… find ich ne Sauerei!!!) Mal sehen, was die von der Kravag morgen noch dazu sagen, wenn sie überhaupt was sagen… Ja, das ganze ist ein ziemlich nervenaufreibende Angelegenheit. Man weiß nicht, was soll man nun zuerst tun, wie zuerst verfahren. Schließlich möchte man ja das ganze so schnell wie möglich über die Bühne bringen. Ich werde Euch auf dem laufenden halten…

    1. Hall Lieselotte,
      ich habe heute auch so einen Brief bekommen. Bitte schreib unbedingt, was bei dir rausgekommen ist. Bin verzweifelt!!!!

      1. Da bin ich wieder… Hab heute nochmal bei der Kravag angerufen.Diesmal hab ich wenigstens ordentliche und freundliche Auskünfte bekommen.Zunächsteinmal sollte man wissen, Kravag und R+V gehören zusammen., wußte ich auch nicht.Es stellte sich heraus, das mein Mann tatsächlich einige Verträge dort (R+V) laufen hatte, die jedoch alle ordentlich gekündigt und ausgesetzt wurden. Allerdings haben sie dort nur noch Unterlagen ab dem Jahr 1998, aber auch bei diesen ergab sich keine offene Forderung. Man versprach mir, die Angelegenheit in der nächsten Instanz an anderer Stelle zu prüfen, sobald ich ihnen eine Kopie des MB und VB zugeschickt habe, die ich nun allerdings erstmal von Greif zugeschickt bekommen müßte. Jedenfalls hab ich an die Inkasso heute erstmal einen Brief geschrieben, Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt und Einrede der Verjährung erklärt, mitgeteilt, das ich das Schuldanerkenntnis nicht unterschreiben und gegebenfalls rechtliche Schritte einleiten werde, falls sich die Forderung als nicht berechtigt bzw. als erledigt erweist. Ich bin der Meinung, das hier mächtig was faul ist… Meld mich wieder, wenns was neues gibt

  54. Jetzt hab ich aber noch eine Frage an Lieselotte…
    Ist es nicht so, dass letztlich die R+V bzw. KRAVAG selbst die Forderung an GREIF Inkasso abgegeben hat?!? Warum gehst du eigentlich dann so massiv gegen das Inkasso vor? Die sind doch nur beautragt… meiner Meinung nach ist doch der Auftraggeber dann der Schuldige, oder nicht???

  55. Dessen kann man sich nicht so sicher sein. Denn mir wurde von der Kravag versichert, dass sie vor vielen Jahren noch kein eigenes Inkassobüro hatten, da haben sie noch alles an Greif übergeben. Jetzt allerdings haben sie ein eigenes. Aber wie gesagt, der Punkt ist ja der…. warum kommen die erst jetzt, nach über 17 Jahren! damit um die Ecke? Das ist das, was ich nicht verstehe. Welcher Mensch ist denn so blöd, sich so einen Ärger anzuhängen, und das wegen ich sag mal ca. 50 DM, die es damals gewesen sein sollen? Wenn es damals tatsächlich einen VB gegeben hat, glaubst Du wirklich, die hätten nicht gleich einen Gerichtsvollzieher vorbei geschickt? Mein Mann hat noch mindestens 5 Jahre unter der damaligen Adresse gewohnt… Also brauchen die z. B. nicht erzählen, man hätte ihn nicht auffindbar machen können. Meiner Meinung nach wird hier auf die nach 17 Jahren ganz natürliche „Vergesslichkeit“ der Leute gebaut, in der Hoffnung, dass sie vor lauter Angst bezahlen. Mehr nicht …

  56. Hallo lieselotte
    ich denke das dass alles nicht so wild ist, denn ich habe Dienstag auch von der Greif einen Brief bekommen wo es um 1994 geht. Habe auch einen Titel von 1996 und bis heute war kein Gerichtsvollzieher oder irgendjemand bei mir. habe Dienstag Termin beim Anwalt und wir werden sehen.

    Und mit dem Titel immer 30 Jahre ist Quatsch, denn das neue Gesetz sagt das ab http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html §3-5 das neue Gesetz in Kraft tritt.

    Maximal 10 Jahre oder doch blos 3 Jahre. Bei mir haben Sie sich 13 Jahre nicht gemeldet und nun kommt die Einrede der Verjährung und Ruhe ist

    Viele Grüße Krim

    1. Hallo Krim,

      aber deinem Link ist ja gerade unter der Nr. 3 des §197 zu entnehmen, dass diese Forderungen mit Vollstreckungsbescheid er nach 30 Jahren verjähren, oder?

      Grüße Munich

    1. Hallo Krim,
      also meines Wissens nach, reichen Mahnungen aus um die Einrede der Verwirkung abzuwenden. Außerdem werden die sich sicherlich darauf berufen, dass es sich um Bringschulden handelt und nicht um Holschulden. Ich arbeite jetzt seit 9 Jahren auf dem Gebiet und habe noch keinen Fall erlebt, bei dem der Schuldner mit der Einrede der Verwirkung vom Gericht Recht bekommen hätte…

  57. Hallo, bin wieder da. Heute ist es nun eine Woche her, dass ich diesen dubiosen Brief erhalten hab. Heute vor einer Woche hab ich darum gebeten, sie möchten mir doch mal den VB zu schicken, was die auch tun wollten. Meinen Brief, den ich am 4.12.09 per Einschreiben los geschickt habe, müßten sie ja nun auch erhalten haben. Aber…. mein Briefkasten blieb bisher leer. Entweder zeigte mein „böser“ Brief Wirkung oder an dieser ganzen Sache ist wirklich nichts dran. Ich bin ja mal gespannt…
    Was ich auch recht seltsam finde, ist die Tatsache, dass das Kontaktformular auf der Website der Firma Greif zwar ausgefüllt aber nicht abgeschickt werden kann. Da gibts nämlich ne` feine Fehlermeldung. Man solle sich an den Webmaster wenden, wenn Probleme mit der Website auftreten. Auch hierfür gibts ein Kontaktformular, aber auch hier gibts beim Absenden die Fehlermeldung. Welch seltsamer Zufall…

    Hallo Krim ! Dein letzter Betrag, insbesondere der Link, ist sehr hilf- und aufschlußreich ! Vielen Dank !

  58. Hallo Munich,

    dann lese das mal:

    Zunächst wäre zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung tituliert ist, also diesbezüglich ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, also eine vollstreckbare Entscheidung vorliegt. Dies sollte bei dem Inkassobüro erfragt werden.
    Ist dies der Fall, ist nämlich die Vollstreckung hieraus 30 Jahre lang möglich, so dass der lange Zeitablauf grundsätzlich keine Rolle für die Vollstreckbarkeit spielt.
    Liegt kein Titel vor, ist die geltend gemachte Forderung verjährt. Allerdings ist die Verjährung eine sog. Einrede, d.h. ein z.B. angerufenes Gericht prüft diese nicht von Amts wegen, sondern nur dann, wenn sich der Schuldner darauf beruft, wenn er also sagt: Die Forderung ist verjährt.
    Rein vorsorglich sollten Sie sich gegenüber dem Inkassobüro auf die Verjährung der Forderung berufen.
    Die Beauftragung eines Inkassobüros mit der Eintreibung ist kein Indiz dafür, daß eventuell keine Verjährung eingetreten ist. Viele Gläubiger nutzen diese Möglichkeit erfolgreich, weil die Schuldner in Unkenntnis der Rechtslage unter dem Eindruck des Schreibens des Inkassobüros dennoch zahlen.
    Selbst wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, könnte dessen jetziger Durchsetzung Ihnen gegenüber die Verwirkung (§ 242 BGB) entgegenstehen.
    Verwirkung tritt ein, wenn ein Gläubiger einen Anspruch über längere Zeit nicht verfolgt und der Schuldner darauf vertraut und darauf vertrauen darf, er werde diesen auch zukünftig nicht weiterverfolgen.
    Eine gesetzliche Frist, ab der Verwirkung eintritt, gibt es nicht. Die Rechtsprechung hat aber ab Zeiträumen von 7-9 Jahren Verwirkung angenommen.
    Hier ist die Forderung bereits 17 Jahre alt. Haben Sie also in der Zwischenzeit nichts von dem Gläubiger gehört, können Sie sich auf Verwirkung berufen.
    Selbst wenn die Forderung gegen Sie durchsetzbar wäre, könnte der Gläubiger, so Sie nicht „freiwillig“ leisten, nur versuchen, gegen Sie die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
    Da Sie gemäß Ihren Angaben nur über eine Rente von — Euro monatlich verfügen, liegt Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von 989,99 € für Alleinstehende. Sind Sie z.B. verheiratet oder haben unterhaltsbedürftige Kinder ist dieser Betrag noch höher.
    Ihr Einkommen ist also nicht pfändbar. Soweit Sie dann nicht noch zusätzlich über pfändbares Vermögen verfügen, wird eine eventuelle Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen.
    Der Gläubiger kann allenfalls verlangen, daß Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben. Geld bringt ihm dies aber nicht.
    Zusammenfassend läßt sich also sagen:

    Sie sollten sich jetzt zunächst auf die Verjährung der Forderung berufen. Sollte ein Titel vorliegen, wird Ihnen das Inkassobüro dies (hoffentlich) schon mitteilen. Sie sollten dann auch auf Vorlage einer Kopie bestehen.
    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist die Forderung verwirkt, soweit sich der Gläubiger seit 1989 nicht mehr bei Ihnen gemeldet hat, obwohl er sich hätte melden können.

    1. Dein Artikel stimmt schon, aber das ist ja genau das, wass ich auch geschrieben habe. Für eine Verwirkung muss sich der Gläubiger jahrelang überhaupt nicht gemeldet haben und das ist in 99,99 Fällen NICHT so. Nicht nur Zwangsvollstreckungen hemmen die Verwirkung, sondern auch Mahnungen.
      Die Frage der unpfändbarkeit ist sowieso ganz klar. Aber auch hier täuschen sich Schuldner oft…nur weil man unpfändbar ist und/oder die EV geleistet hat, heisst das noch lange nicht, dass ich gepfändet oder vollstreckt werden kann. Der Gläubiger hat das Recht dazu, unabhängig von der Höhe des Einkommens.

  59. hallo leute
    ich habe genau den selben brief bekommen und ich weiß noch nicht mal, für was ich das zahlen soll. heute habe ich einen neuen brief bekommen und die wollen von mir, dass ich da was unterschreibe. bei mir sind es gesamtforderung 1441,27€ und sollte ich ratenzahlung wollen. Und ich soll bitte noch 157,50 dazu bezahlen. was soll das?

  60. Hallo Leute.

    einmal abgesehen von dem Ursprung und der (Un-)Rechtmäßigkeit solcher Forderungen von Greif`s Auftraggebern, hält man sich diese Gebührentreiber der Greif und Tonnemacher Konsorten und aller anderen einfach am besten dadurch vom Leibe, dass man denen ein „außergerichtliches Kontaktverbot, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post“ unter Androhung einer „einstweiligen Unterlassungsverfügung“ ausspricht. Wenn die Forderungen und ggf. zu Recht haben, sollen die sich doch an die zuständigen Gerichte bzw. Gerichtsvollzieher wenden. Dort müssen etwaig vorhandene Schuldtitel auf den Tisch und dann kann man immer noch hinreichend prüfen, was man dagegen machen kann. Der Vorteil: Vor Gericht reichen maschinell erstellte nicht unterschriebene Briefe nicht mehr aus und die Wirtschaftlichkeit des Forderungsmanagement sinkt für die Unternehmen rapide ab bis zur Überlastung der Kapazitäten. Man stelle sich vor, tausend Schuldner stellen gleichzeitig Pfändungsschutzklagen vor Gericht. Dann ist bei denen ganz schnell die Kacke am dampfen !!!!

    Viele Grüße und viel Erfolg.

    1. So ein Quatsch!!!!

      1. bekommt man von jedem seriösen Inkassobüro auf Anfrage zeitnah eine Kopie des vorhandenen Schuldtitels übersandt,

      2. erlässt KEIN Gericht eine Unterlassungsverfügung wegen Mahnschreiben

      und

      3. ist dir, Georg, eigentlich klar, was du den Leuten durch deine unrealistischen Tipps für Kosten verursachst??? Hast du eine Ahnung wie schnell sich Forderungen durch Maßnahmen durch den Gerichtsvollzieher erhöhen und um wieviel???

      Fazit: Solche unrealistischen „Tipps“ und realitätsfremde Einschätzungen habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Der Eintrag wäre grundsätzlich ganz amüsant zu lesen gewesen, wenn die Auswirkungen nicht die armen Leute hier im Forum auszubaden hätten, die sich auf wertvolle und nützliche Tipps verlassen.

  61. – SERIÖSITÄT –

    Dies ist keine Eigenwerbung. Dies sind Erfahrungen.

    Zum Thema Inkassodienste:

    edit by schwupi: Werbung hat hier nichts zu suchen.

  62. Hallo Leute,

    hiermal ein Dankeschön an alle Schreiber bzw Berichte betreffs Greif Inkasso & Kravag Versicherung.
    Wir haben auch so ein Inkassoschreiben von 1993 betreffend erhalten, haben Widerspruch eingelegt, bei der Kravag angerufen .. die haben die alten Fälle alle 2009 an GREIF Inkasso übergeben .. ohne irgendwelche Unterlagen sprich Verträge. Mit GREIF Inkasso haben wir heut auch telefoniert, der VB soll uns zugeschickt werden .. schau mer mal!! Ob was kommt!
    Ansonsten abwarten & Tee oder Kaffee trinken!!
    Vielen Dank —> ihr ward & seid sehr hilfreich!!
    Viele Grüße

  63. Hallo Leute,

    kann mir jemand einen Tipp geben? es geht um GREIF Inkasso.

    Ich habe eine E.V. abgelegt und dennoch haben die das Konto gepfändet. ich muss nun zur Bank zum Gericht pp. ist das erlaubt?

    Wie schützt man sich dagegen?

    Die Pfändungs-grenze wird nicht berührt. Meine Unfallrente ist viel zu klein.

    Danke WM

  64. inzwischen gibt es einen Beschluss der das Geld frei macht.

    Achtung: Alles was per Dauerauftrag bezahlt wurde – kommt zurück und wird gerichtlich beschlagnahmt.

    Genau das kennen diese Strolche und man hat keine Chance das eigene Geld zurück zu bekommen.

    P Konto oder Privatinsolvenz das macht Sinn.

    Euer Tex

      1. wenn sie gerechtfertigt sind ja, wenn nicht strafantrag stellen, so einfach ist das,

  65. hallo bin heute auf das thema greif inkasso gestossen.

    Ich war ebenfalls perplex als ich von dem Unternehmen erfuhr,denn ich hatte bereits Kontopfändung.
    ich habe nie post des unternehmens erhalten,denn durch einige telefonate bekam ich raus das es von einem zum anderen inkassounternehmen weitergereicht wurde.
    Wie sollte man nun auch in erfahrung bringen was an der forderung tatsächlich rechtens ist?
    ich bin mir sogar sicher dort nix offen bzw nix mehr offen zu haben,das es vor jahren abgegolten wurde,aber nun das zu beweißen.denn in der regel häklt man sowas 10 jahre auf zumal es damals Universum-inkasso war.
    kann man das prüfen in welcher form das evtl überhaupt noch besteht?
    ich habe das blöde gefühl,das ich für nix bezahle nun:-(
    Aber wie gesagt durch Kontopfändung saß ich am kürzeren hebel.
    wäre nett auf antwort

    didi

    1. Hallo Didi,

      lass dir doch einfach mal eine Ablichtung des Vollstreckungsbescheides und eine Aufstellung zuschicken. Wenn du schon gezahlt hast, kannst du in der Aufstellung sehen, ob und wie das verrechnet wurde.
      Oder du suchst dir die Zahlungsnachweise raus und schickst die in Kopie zur Überprüfung.

  66. Hallo also bei uns sieht es so aus das wir noch keine post von dem unternehmen haben wir wissen nur das sie die forderung jetzt angeblich haben, das problem bei uns wir wollten einen kredit und bekammen den dank negativer schufa nicht also auskunft angefordert , dort stand das mein freund bei neckermann eine summe offen hätte aus dem jahr 2004 über 565,€ er also bei neckermann angerufen dort sagte man ihm er hätte ein komplettpacket bestellt auf eine adresse wo er zu diesem zeitpunkt devinitiv nicht wohnte erst 3 1/2 jahre später und was es genau war konnte man auch nicht sagen …die inkasso firma die den titulierten eintrag vorgenomm hatte war universum da heut angerufen und ne die hätten keinen mit dem namen nur nen ähnlichen und sie sagten alle vorderungen wurden an greif übergeben…..da ging nun heut keiner ans telefon
    also sachlage momentan eintrag in der schufa aber keiner weiß was es wirklich ist auch nicht universum die es ja eintragen ließen
    Mahnung hat er keine bekommen auch sonst nix und ne er hat sich bei neckermann nicht umgemeldet da er immer sofort auf rechnung bezahlt hatte, aber aufn einwohnermeldeamt war er imer gemeldet …jedenfalls hat er nie irgendwei post bekomm von denen was sollen wir denn jetzt machen ???? telefonisch saget universum inkasso das sie keine unterlagen hätten aber es steht ja in der schufa

  67. Was ist aus Greif geworden, weiß das jemand, würde mich interessieren!!!

    Lg

    Bitte um Antwort

    1. Die gibts sehr wohl noch….haben inzwischen noch mehr Namen und einen neuen Wohnsitz.
      Bei mir ist es eine Forderung von Neckermann . Ich war nie Kunde und Neckermann wußte vo dem Inkassoverein auch nichts.
      Ich habe die vor 12 Jahren schon mal erfolgreich vertrieben…..jetzt haben die eine neue Masche.Haben Akten gefälscht und diese an ein reguläres Amtsgericht weitergereicht, zwecks Eintreibung.
      Ich habe Widerspruch eingelegt und Strafanzeige gestellt.Ich wünschte nur,dss die Polizei was tut…….mal abwarten….

  68. Es ist doch immer wieder faszinierend, dass es hier aber auch einige Leute gibt, die sich darüber empören, wenn Gläubiger nach Jahren nach wie vor versuchen, zu ihrem Geld zu kommen. Davon, dass man Schulden auch bezahlen sollte, geht man wohl nicht aus.

    Wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt, sind Amtszustellungen erfolgt, Leute. Das kann man eigentlich nur dann nicht mitbekommen, wenn man selbst die „Gelben“ einfach in die Tonne kloppt, wie es hier ja auch noch geraten wird. Toller Tipp.

    Davon nehme ich ausdrücklich Personen aus, bei denen möglicherweise eine Forderung realisiert werden soll, die es nie gegeben hat.

  69. Liebe Frau Gabi Vogel,
    mal abgesehen von berechtigten Forderungen, wie verhält es sich mit Forderungen der Greif Inkasso, welche angeblich am 16.06.1977 tituliert wurden und mit Schreiben dieser dubiosen Firma vom 30.08.2012 , also 35 Jahre später? Solch eine Forderung habe ich heute bekommen!

    Ich werde jedenfalls nicht zur Polizei gehen, sondern zur Staatsanwaltschaft RENNEN!!!

    1. Da, lieber Jürgen, gebe ich absolut Recht. Ein Vollstreckungstitel ist nach 30 Jahren null und nichtig. Eine Forderung aus dem Jahr 1977 muss also nicht mehr bezahlt werden, ob ursprünglich zu recht oder nicht. Nix, nada und nullinger.

  70. Habe heute auch ein schreiben bekommen von UMB/Greiff Inkasso

    Forderung 117 € + 82 € Zinsen/Kosten etc. Forderung aus dem Jahr 2000 also 12 Jahre alt !

    Das beste ist der Termin bis zur Zahlung

    Schreiben datiert auf 08.10.12

    Bei mir angekommen 10.10.12

    Zu zahlen bis 12.10.12

    Genau 2 Tage Zeit um die ‚Schuld‘ zu begleichen ! Sehr seriös meiner Meinung nach !!!

    Werde Einspruch per Einschreiben einlegen und meine Akten anfordern, Da es ja ohne Mahnbescheid/Gerichtsvollzieher wohl verjährt ist wie ich es hier aus den Kommentaren raus lesen konnte.

    Wenn es denn überhaupt eine Schuldsumme gibt………

  71. @ Markus:

    1. Gegen die Zustellung eines Einschreibens kann man keinen Einspruch einlegen.

    2. Titulierte Forderungen (also solche, bei denen ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde) bestehen 30 Jahre und können – völlig zu Recht – auch so lange auch verfolgt werden. Dabei können dazwischen jahrelange oder jahrzehntelange Pausen liegen; das ändert daran dem Grunde nach nichts. Du könntest dann nur die Einrede der Verjährung erheben, was die Berechnung von Zinsen für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren angeht.

    3. Ob es eine Schuldsumme gibt – das müsstest Du wissen.

    1. Hallo Gabi,

      1. das hast du glaube ich falsch verstanden. Ich meinte das ich meinen Widerspruch per Einschreiben an Greiff schreibe damit keiner sagen kann wir haben nichts bekommen…

      2 Da hast du recht nur hab ich nie ein Schreiben vom Gericht bekommen, noch stand bei mir ein GV vor der Tür. (Warum auch ? ich bezahle meine Rechnungen ja ordentlich damals wie heute).

      3. Das weis ich leider nicht da es schon 12 Jahre alt ist und ich wie gesagt in Punkt 2. meine Rechnungen bezahle.

      Mein Einspruch ist jetzt 3 Wochen alt bis jetzt hab ich noch keine Antwort von Greiff und Co.

  72. Hallo Ihr Lieben, in unserm Briefkasten landete heute auch so ein lustiger Brief bzw.Zahlungsaufforderung von Greif Inkasso. Angeblich wurde mir im November 1992 ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, zu der Zeit hab ich noch in Duisburg gewohnt und müßte das eigentlich wissen. Auftraggeber Neckermann mit zwischenzeitlich noch anderen Inkassobüros und Anwälten deren Mandate plötzlich erloschen sind. Ich weiß weder welcher Betrag es damals (immerhin 21 Jahre) war noch hatte ich je einen solchen Bescheid in Händen, wenn ich mich nicht irre muß man dafür ja unterschreiben, jetzt …wohne ich seit fast 18 Jahren in Holland und erschrecke mich fast zu Tode über solche Post. Ich hab auch so die Idee von Abzocke, da man auch ohne Alzheimer light nach so langer Zeit nicht mehr mehr weiß on man je was bei Neckermann bestellt hat. Bei mir beläuft sich die Summe 492,00 € zahlbar bis 26.02.2013, was um Himmels Willen muß ich jetzt tun ??????,LG und Hiiiilfe

  73. Hallo,

    kann mir jemand erklären warum ein inkasso Unternehmen bei gleichem AZ. verschiedene Forderungen haben kann??
    Somit auch zweimal mit diesem AZ ein konto gepfändet wird, obwohl die erste Forderung bezahlt worden ist??
    Die Pfändungen wurden auch in verschiedenen AG eingereicht??

  74. Tante Erna sagt immer: NIEMALS W I E D E R S P R U C H einreichen oder ähnliches bei solchen Firmen, Bescheiden, ect, dadurch handelt ihr KONKLUDENT, und der VETRAG mit euch kommt zustande (nach BGB und HGB!!!!!!!!)! IMMER mit einer ZURÜCKWEISUNG schriftlich reagieren, meist sind diese Schreiben nicht nach BGB 126(a-b) unterschrieben, was die NORM der UNTERSCHRIFT nicht erfüllt, was auch gerügt werden kann… sagt Tante Erna! (ANWENDUNG AUSDRÜCKLICH AUF EIGENE GEFAHR!)

  75. ich hab noch nie was an solche inkasso bezahlt
    wenn die drohen ohne förmlich zu sein also drohen ignoriert das einfach keine antwort denn wenn man zahlt (und antwortet) erkennt man die rechnung an.
    vergleicht das einfach mal mit echten mahnungen
    anzeigen ist nur energie verschwendung
    wenn die nicht aufhöhren beim ungeöffnetem brief die adresse durchstreichen „nicht zustellbar„ draufkritzeln und in den briefkassten werfen ab 20 € zusatzkosten hören die auf.
    briefe vom gericht nicht wegwerfen sondern lesen und reagieren
    manche sind aber so dreist bei der schufa was einzutragen
    und nochwas wenn ihr einmal zahlt kommen die immer wieder

  76. Grüß Gott zusammen.
    Frage: wie und wo muss ich anmelden? Habe es bisher vermieden Twitter oder Facebook zu benutzen. Bin auch nicht so der Internetprofi. Möchte eingescannte Dokumente einstelle. Betrifft Greif und Tonnemacher.

    1. ..tante erna sagt: “ schreib doch ne ABmahnung an die Firmen, reich den HONIGMANN-Vertrag hinterher, und schon könnte es pasiern das Ruhe ist…“ sagt tante erna! Lg.

    1. Nein, ah das stimmt nicht g anz – habe meine Bank angewiesen das ganze Jahr 2013 zurückzubuchen – hat bis jetzt auch geklappt. Allerdings herscht z.z. bei Greif auregung weil man das ja eigendlich nicht darf. Meine Antwort: man darf auch nicht die Ursprungssumme sich um den Faktor 3,5 überbezahlen lassen- auch nicht nach 37 Jahren und schon garnicht wenn das Ganze nach 30 Jahren, nach alter Rechtssprechung, außerdem wurde anscheinend meine Unterschrift gefälscht oder mir mit einem Trick entlockt oder untergeschoben. Warte immer noch auf eine schlüssige Antwort von Greif Inkasso und Ra. Tonnemacher.
      mfg.

      1. SO sehe ich das auch! Ich hab denen die tage ne Forderung über 2Millionen € zu kommen lassen, man hat ja nen Vertrag miteinander 😉 Und wer nicht lesen will, oder kann, muss halt die Konsequenz daraus fürchten…..!

  77. Also ich wäre bei dem Inkasso Unternehmen immer Vorsichtig, die berechnen auch horrende Zinsen! Achtung Zinsansprüche verjähren aber nach 3 Jahren(laut Anwalt), es sind also nur die letzten 3 Jahre an Zinsen gültig undnicht die kompletten Zinsen!!Anwaltsfaktor ist 1,3 von der Forderungssumme soviel ich weiß, kommt also auch einiges zusammen!Hoffe konnte etwas helfen!

  78. ..ah okay, DAS wusste ich zb. noch nicht. Nun denn, ich hab DENEN klipp und klar geschrieben, das ich alle GF der FIRMA GREIF anzeigen werde, wenn Sie nicht aufhören, mich im Rechtsverkehr täuschen zu wollen, inclusive ANZEIGEN und weiterleitung nach MOSIGAUE..Bis jetzt ist RUHE!

  79. DAs längst verjährte Forderungen eingetrieben werden (notfalls auch mit den schärfsten juristischen Mitteln), ist typisch für einen „Rechtsstaat“. In unserem verbrecherischen Unrechtsstaat hieß verjährt auch noch so. In totalitären Diktaturen werden Gesetze nämlich eingehalten, nur in einem „Rechtsstaat“ hat niemand so etwas nötig. Unsere so genannte Justiz ist eine der größten verbrecherischen Organisationen dieser Welt, das weiß ich nämlich aus eigener Erfahrung. Die machen sich einen Sport daraus, Gesetze zu brechen.

  80. Hallo zusammen,
    habe aufmerksam alle Beiträge gelesen.Nicht ein einziger von allen Betroffenen hat mitgeteilt, was aus der Strafanzeige geworden ist.Auch kann ich nirgends lesen was ein Rechtsanwalt zu all den „unberechtigen,skandalösen“ Vorgehen von Greif sagt. Es muß doch einen geben der ein Erfolgserlebnis melden kann. Wer mußte nicht bezahlen? Und zu wievielen Jahren Knast wurde Greif verurteilt? Bitte um Nachricht

  81. Die „Greif- er“ ähnl. wie Becker- Inkasso Wuppertal.. bloß nicht reagieren, NIEMALS pers.Daten übersenden ! Wenn ihr unterm Existenzminimum lebt, noch besser, denn seid ihr nicht pfändbar. Der GV kostet denen Geld, aber
    die WOLLEN ja Geld haben u. nicht ausgeben, vor allem bei alten Forderungen.. Die kaufen den Titel beim Gläubiger, der hat sein Geld und
    dann kommen die Einschüchterungstaktiken, meist beleidigend aber haltlos.
    Wer unter der Pfändungsgrenze lebt hat beim Rechtsanwalt die Möglichkeit
    zur Prozeßkostenhilfe, Erstberatung sowieso kostalosa. Sparkassen bieten
    ein pfändfreies Girokonto an, Renten, auch zukünftige und/ oder Leistungsbezüge jedweder Art sind eh pfändfrei ! Ich habe mir einen Büro-
    Schredder für 15,95 EU gekauft.. Da war das Geld guuut angelegt für die
    Drohbriefe dieser Verbrecher ! ;-))

  82. Hier mal ein Link zum Thema mit Musterbrief…genau der richtige Weg, um diese „AbGreifer“ in Schach zu halten ugs. bei den Eiern zu GREIFen ;0)

    Schutz vor Inkasso – Rechtsanwalt Thomas Hollweck – Berlin

    http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

    Erfahrungsgemäß geben viele Inkassounternehmen auf, nachdem Sie dem …. GFKL Forderungsmanagement, Essen; Greif Inkasso und Handelsauskunftei …

  83. Mein Mann erhielt auch erst vor kurzem so ein Schreiben!!
    Unerhörte Frechheit, wie ich finde, wir haben uns an unseren Anwalt gewendet und der hat uns gut aus der Patsche geholfen, kurz hatten wir wirklich Sorge, da man leider nicht ganz so viele und oft auch widersprüchliches zu im Netz findet.

  84. Hallo Vanessa,leider hast du nicht angegeben wie Dir der Anwalt aus der Patsche geholfen hat. Das wäre doch für alle so interessant. Wir hören gerne damit wir evtl. auch einen aufsuchen sollten

  85. Keine Angst vor Inkassobriefen!

    Wem ein Brief von einem Inkassoinstitut ins Haus flattert, der bekommt meist einen gehörigen Schreck. Auf die eigentliche Forderung sind kräftige Gebühren, Zinsen und Kosten draufgeschlagen worden. Von Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung ist die Rede, ja, sogar mit Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) oder Haft wird gedroht.

    Viele zahlen dann aus lauter Furcht, damit sie nicht etwas mit dem Gericht zu tun bekommen oder weil sie glauben, morgen würde der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Wer dem ersten Brief standhält, wird oft weichgeklopft, wenn jede Woche ein neuer Inkassobrief kommt und die Forderung von Brief zu Brief immer höher steigt.

    Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Ein Inkassoinstitut hat überhaupt keine besonderen Rechte. Es sind alles nur leere Drohungen, um Sie einzuschüchtern.

    So gehen Sie vor,

    wenn die Forderung völlig aus der Luft gegriffen ist:

    Legen Sie den Brief einfach ab. Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Sie können (müssen aber nicht) dem Inkassoinstitut folgenden Brief schreiben:

    Ihre Nr. …….

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Forderung besteht nicht. Ich werde nicht bezahlen. Weitere Drohbriefe können Sie sich sparen. Ich werde die Verbraucherzentrale informieren und mich dort beraten lassen.

    Mit freundlichem Gruß

    Es kommt immer öfter vor, dass betrügerische oder unseriöse Firmen einfach behaupten, Sie würden ihnen Geld schulden. Oft wurde auch ein (angeblicher) Vertrag, z. B. beim Surfen im Internet, untergeschoben. Der unseriöse Anbieter weiß, dass viele Leute sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, obwohl sie es nicht müssten.

    Inkassoinstitute prüfen nicht, ob die Forderung überhaupt besteht! Es interessiert sie auch gar nicht. Von jedem Euro, der eingezahlt wird, bekommen sie einen bestimmten Prozentsatz. Je mehr und je öfter gedroht wird, desto mehr Geld fließt in die Kasse.

    Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut gar nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere nicht einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, eine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen. Es sind alles nur theoretische Drohungen.

    „Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat, und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.

    Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger bzw. das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.

    Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.

      wenn es sein könnte, dass die Forderung zu Recht besteht:

    Natürlich sollte sie dann bezahlt werden. Wenn man nicht genug Geld hat, sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden. Aber: Damit Sie dabei nicht über den Tisch gezogen werden, gehen Sie auf jeden Fall zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Hier wird geklärt, ob die Forderung wirklich rechtens ist. Und: Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Unberechtigte Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, auch, wenn die eigentliche Forderung stimmt.

  86. Habe Stress mit Greif Inkasso, habe die geforderten Betrag gezahlt, Greif Inkasso fordert jetzt 1500€ Zinsen, habe aber den Titel und ein Schreiben erhalten, das der Gläubiger keine weiteren Forderungen an mich hat. Was kann ich machen?

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